Einheitliche Ansprechpartner für Arbeitgeber [EAA]
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber [EAA] in RLP
In drei Bezirken der Agentur für Arbeit bietet das Bildungswerk der rheinland-rheinhessischen Wirtschaft [BWRW] ein besonderes Beratungs- und Unterstützungsangebot für Arbeitgeber. Mit den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber [EAA] unterstützen wir die Unternehmen bei der Einstellung von Menschen mit Schwerbehinderung.
Um die Beschäftigungssituation von Menschen mit Schwerbehinderung nachhaltig zu verbessern informieren, beraten und unterstützen unsere eingerichteten EAA die Unternehmen bei allen Fragen rund um Einstellung, Ausbildung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen.
Unsere EAA-Fachberater/-innen zeigen den Unternehmen passgenaue Fördermöglichkeiten auf, unterstützen konkret bei der Beantragung und verweisen auf die speziellen Angebote der Agenturen für Arbeit, des Integrationsamts, der Integrationsfachdienste und weiterer Institutionen.
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung finanziert die Arbeit der EAA aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe, die Unternehmen entrichten, wenn sie ihre Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht oder nicht in vollem Umfang erfüllen.
Das BWRW ist in den Agenturbezirken Trier, Koblenz-Mayen und Neuwied als Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber [EAA] beauftragt worden. Die Kontaktdaten unserer zuständigen EAA-Fachberater/-innen stehen Ihnen am Seitenende zur Verfügung.
Weiterführende Informationen für Arbeitgeber zur Arbeit der EAA finden sich auf www.eaa-rlp.de.