3G-Regelung an allen Standorten
Die Corona-Pandemie macht weiterhin besondere Maßnahmen erforderlich. An unseren Standorten in Rheinland-Pfalz gilt seit dem 24.11.2021 bis auf weiteres die 3G-Regel für Teilnehmende unserer Arbeitsmarkt- und Bildungsdienstleistungen. Voraussetzung für die Teilnahme an unseren Präsenzangeboten ist daher ein entsprechender Nachweis. Vollständig Geimpfte sowie Genesene müssen den Nachweis nur einmal vorlegen. Alle übrigen Teilnehmenden benötigen tä...